Rechtsprechung
BGH, 18.03.1953 - VI ZR 23/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,4737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50
Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis
Auszug aus BGH, 18.03.1953 - VI ZR 23/52
Der gegen den Zweitbeklagten sprechende Beweis des ersten Anscheins kann aber hier schon dadurch ausgeräumt werden, dass Tatsachen dargelegt und bewiesen werden, aus denen die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Sachablaufs als des erfahrungsmässigen folgt (vgl. BGHZ 2, 1 [5]; BGH VerkRSamml 4, 260 und 565; BGH VersR 1953, 69). - BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1953 - VI ZR 23/52
Wenn auch die Zuziehung eines Sachverständigen grundsätzlich im Ermessen des Gerichts liegt und das Gericht daher von der Zuziehung eines Sachverständigen absehen kann, falls es sich selbst für sachkundig hält, so kann trotzdem unter besonderen Umständen die Nichterhebung eines beantragten Sachverständigenbeweises einen Verstoss gegen § 286 ZPO bedeuten, und ein solcher Verstoss ist dann gegeben, wenn die Gründe des Berufungsurteils aus ungenügenden Darlegungen auf mangelnde Sachkunde schliessen lassen (BGH NJW 1951, 481 Nr. 7). - RG, 05.10.1922 - VI 752/21
Beweisverwertung bei Teilurteil
Auszug aus BGH, 18.03.1953 - VI ZR 23/52
Zwar war entgegen der Ansicht der Revision die Verwendung der in dem Strafverfahren gegen den Zweitbeklagten erfolgten Beweiserhebungen, auf die die Klägerinnen sich ausdrücklich bezogen hatten, trotz des Widerspruchs der Beklagten nicht unzulässig (vgl. RGZ 105, 219 [220]; RGJW 1932, 170 Nr. 6; RGJW 1935, 2953 Nr. 9; OGHZ 1, 206 [207]). - RG, 30.11.1938 - VI 122/38
1. Ist bei der Berechnung des Arbeitseinkommens, nach dessen Höhe sich in den …
Auszug aus BGH, 18.03.1953 - VI ZR 23/52
Bei der Berechnung der Höhe der den Klägerinnen zuzubilligenden Rente ist entscheidend, zu welchen Leistungen D., wenn er am Leben geblieben wäre, verpflichtet gewesen wäre (RGZ 159, 21 [23]).
- BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 383/86
Rechtsfolgen der Verletzung von Pflichten aus einem partiarischen Vertrag
Seine eigene Sachkunde, die Auswirkungen der unterlassenen Werbung auf den Umsatz zu beurteilen, hat das Berufungsgericht nicht dargetan (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1953 - VI ZR 23/52, LM ZPO § 286 C Nr. 10). - BGH, 25.03.1958 - VIII ZR 48/57
Rechtsmittel
Legt sich ein Gericht ohne nähere Begründung eine solche Sachkunde bei, so stellt das einen Verstoß gegen die Verfahrensvorschrift des § 286 ZPO dar (BGH Urt. vom 18. März 1953 - VI ZR 23/52 - LM ZPO § 286 (C) Nr. 10;… Urt. vom 14. April 1954 - VI ZR 41/53 - LM ZPO § 286 (E) Nr. 6). - BGH, 14.07.1983 - III ZR 214/82
Beweislast für den Erhalt nur eines Teils der in den unterzeichneten …
Sie ist jedoch geboten, wenn dem Richter die eigene Sachkunde fehlt (BGH Urt. v. 18. März 1953 - VI ZR 23/52 - LM § 286 (C) ZPO Nr. 10). - BGH, 21.12.1955 - VI ZR 272/54
Rechtsmittel
Auch in dem Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 1953 (VI ZR 23/52 - LM ZPO § 286 Nr. 10) ist ein Verstoß gegen § 286 ZPO nur deshalb bejaht worden, weil das Berufungsgericht in der Annahme, die erforderliche Sachkunde zu besitzen, keinen Sachverständigen hinzugezogen hatte, während die Gründe seines Urteils wegen ungenügender Darlegungen auf mangelnde Sachkunde schließen liessen.